Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ist der Schutz personenbezogener Daten ein solches Grundrecht. Obwohl weithin immer noch davon gesprochen wird, dass sich mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Deutschland doch nicht viel geändert habe, gibt es signifikante Änderungen. Die DSGVO mahnt u.a. ein extensives Management des Datenschutzes durch die Stärkung der Rechte Betroffener an, seine personenbezogenen Daten unter voller Kontrolle zu behalten. Jeder Betroffener hat folgende Rechte ...
- Recht auf Vergessen: Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten
- Recht auf Datenportabilität: Daten können in einem gängigen Format mitgenommen werden
- Recht auf Berichtigung: Anspruch auf korrekte personenbezogene Daten
- Auskunftsersuchen: Benennung des Umfangs der verarbeitenden personenbezogenen Daten inkl. des Kontextes